Tollwut-Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen
Seit dem 01.10.2004 findet die EU-Verordnug (Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.05.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katze, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten Anwendung.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Länder neben den Anforderungen rund um die Tollwut- Impfung auch noch weitere nationale Auflagen und Sonderregeln (z.B. Behandlung gegen Parasiten, Leinenzwang, Sondergenehmigungen, Einfuhrverbot best. Hunderassen) haben.
EU-Mitgliedsstaaten
· EU-Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
· Einfuhr in Mitgliedsstaaten der EU (außer GB/Nordirland, Irland, Malta, Schweden)
- Elektronische Kennzeichnung (Chip) oder Tätowierung (akzeptiert bis 2012)
- Mitführung des EU-Heimtierpasses
- Gültige Tollwutimpfung nach der neuen Tollwut-Verordnung vom 24.12.2005:
Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate, Gültigkeit der Impfung nach 21 Tagen, Wiederholungsimpfungen nach Herstellerangaben –
Die Angaben der Impfstoffhersteller variieren zwischen einer Wirksamkeit bei Hunden von 12 Monaten bis 3 Jahren, bei Katzen von 12 Monaten bis 4 Jahren.
· Für Großbritannien/Nordirland, Irland, Malta und Schweden gelten darüber hinaus bis zum 03.07.2008 folgende Anforderungen:
- Großbritannien/Nordirland, Irland und Malta
- Elektronische Kennzeichnung mittels Chip
- Testung auf Tollwut-Antikörper: 0,5 IU/ml
- Empfohlener Abstand zwischen Tollwut-Impfung und Blutentnahme: 4 Wochen
- Einhalt einer 6-monatigen Wartezeit zwischen dem Tag der Blutprobe, die ein ausreichendes Ergebnis brachte (o,5IU/ml), und der Einreise
- Wenn gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers regelmäßig eine Auffrischung durchgeführt wird, ist kein erneuter AK-Test notwendig
- Aktuelle Informationen: http://www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm
- Schweden
- Blutabnahme frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Tollwutimpfung
- Testung auf Tollwut-Antikörper: 0,5 IU/ml
- Wenn gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers regelmäßig eine Auffrischung durchgeführt wird, ist kein erneuter AK-Test notwendig
- Eine 2malige Impfung bei jungen Hunden im Abstand von 4 Wochen ist zur Erreichung der erforderlichen Titerhöhe zu empfehlen.
- Aktuelle Informationen: http://www.sjv.se
Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil B, Abschnitt 2)
· Folgende Länder sind enthalten: Andorra, Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt
· Tollwutstatus entspricht der EU
· Für die Wiedereinreise nach Deutschland gelten daher die EU-Bestimmungen (Kennzeichnung, EU-Pass, Tollwutimpfung)
· Island: Sehr streng gesetzliche Bestimmungen, bis zu 4monatige Quarantäne
· Norwegen:
- Tierärztliche Bescheinigung (Gesundheits- und Impfbescheinigung) zur Vorlage beim Zoll
- Tollwutimpfung innerhalb der letzten 365 Tage
- Blutabnahme frühestens 120 Tage und spätestens 365 nach der Tollwutimpfung
- Testung auf Tollwut-Antikörper: 0,5 IU/ml
- Eine 2malige Impfung bei jungen Hunden im Abstand von 4 Wochen ist zur Erreichung der erforderlichen Titerhöhe zu empfehlen.
- Jährliche Nachimpfung gegen Tollwut.
- Einer erneute Blutprobe zur Kontrolle der Antikörper ist nicht erforderlich, wenn das Tier nach der Grundimpfung schon kontrolliert und später, innerhalb von 365 Tagen, nachgeimpft worden ist. Wurde einmal ein ausreichend Antikörpertiter nachgewiesen, ist keine neue Blutuntersuchung nötig.
- Aktuelle Informationen: http://www.norwegen.no/travel/pets/pets.htm
· Schweiz:
- Tollwut-Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen
- Aktuelle Informationen: http://www.bvet.admin.ch
Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil C)
· Hier sind die Länder aufgeführt, die einen den EU-Mitgliedsländern vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation zeigen. Die Länderliste wird ständig aktualisiert.
· Gelistet sind z. B. folgende Länder: Australien, Kroatien, Rumänien, USA
· Einreise in diese Länder: Beachtung der jeweiligen Einreisebestimmungen, Informationen sind z. B. über Botschaften oder Konsulate erhältlich
· Wer aus diesen Ländern Tiere einführt/zurückbringt, benötigt eine Veterinärbescheinigung, gemäß Entscheidung 2004/824/EG, ansonsten gelten die in den EU-Bestimmungen festgelegten Regeln
· Australien: Aktuelle Informationen unter http://www.affa.gov.au
· USA: http://www.usa.de/Reise Tipps/Einreise/Zoll/index-b-33-291.html
Nicht gelistete Drittländer
· Für alle Länder, die nicht in den Anhängen zur EU-Verordnung 998/2003 aufgeführt werden, gelten besondere Anforderungen.
· Eine Einreise mit dem Tier in eines dieser Länder ist dabei nicht aufwendig, die Wiedereinreise nach Deutschland ist aber erschwert (u.a. Chip/ Tätowierung, gültige Tollwutimpfung, EU-Pass oder Veterinärbescheinigung, Bluttest auf Tollwut-Antikörper frühestens 30 Tage nach Impfung, 3 Monate Wartezeit zwischen Blutentnahme und Einreise nach Deutschland).
Weiterführende Quellen:
· Auskunft über Botschaften-/Konsulatadressen: www.auswaertiges-amt.de (Websites der deutschen Auslandvertretung / Liste der www-Adressen)
· Reisen mit Haustieren: www.verbraucherministerium.de (Tierschutz und Tiergesundheit / Reisen mit Heimtieren)
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